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   BGH, 12.12.1957 - II ZR 52/56   

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BGH, 12.12.1957 - II ZR 52/56 (https://dejure.org/1957,185)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1957 - II ZR 52/56 (https://dejure.org/1957,185)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1957 - II ZR 52/56 (https://dejure.org/1957,185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unternehmer - Kaufmännische Entschließungsfreiheit - Einfluß des Handelsvertreters - Herstellungsmethode - Konkurrenzerzeugnisse - Qualitative Einschränkungen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verletzung der Interessen des HV durch den U, Entschließungsfreiheit des U, Dispositionsfreiheit des U, Unterrichtungspflicht des U, Ablehnungsrecht, schlechte Produkte, Schlechtlieferungen des U, Verkürzung der Provisionschancen, Unterstützungspflicht des U, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 86a Abs. 2 Satz 3
    Rechtsstellung des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter im Hinblick auf Herstellungsmethode und Qualität von Waren

Papierfundstellen

  • BGHZ 26, 161
  • NJW 1958, 219
  • VersR 1958, 519
  • BB 1958, 60
  • DB 1958, 49
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 130/96

    Kein Schadensersatz für Benetton-Händler wegen "Schockwerbung"

    Gleichwohl darf er dabei den Interessen des Handelsvertreters nicht willkürlich ohne vertretbaren Grund zuwiderhandeln (BGHZ 26, 161, 164 ff, Urteile vom 29. Juni 1959 - II ZR 99/58 = NJW 1959, 1964, vom 17. Oktober 1960 VII ZR 216/59 = BB 1960, 1221 unter 5; BGHZ 49, 39, 42; 58, 140, 154, Urteile vom 30. Januar 1986 - I ZR 185/8 = NJW 1986, 1931 unter II B 3 und vom 6. Mai 1993 - I ZR 84/91 = WM 1993, 1725 unter II 2).
  • BGH, 27.10.1993 - VIII ZR 46/93

    Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters bei Übertragung der Verwaltung von

    Von der Rechtslage hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs unberührt bleiben mögliche Schadensersatzansprüche der Klägerin aus positiver Vertragsverletzung des Versicherungsvertretervertrages wegen schuldhafter Verletzung der Pflicht der Beklagten zur Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen der Klägerin (vgl. hierzu BGHZ 26, 161, 164; 49, 39, 44; Küstner/v. Manteuffel, VersVerm 1989, 171 f; Müller-Stein, VersR 1990, 564 m.w.Nachw.), die sich insbesondere auch aus der Bindung des Versicherungsvertreters an die von dem Versicherungsunternehmen vorgegebenen Konditionen eines zu vermittelnden Versicherungsvertrages ergibt.
  • BGH, 09.11.1967 - VII ZR 40/65

    Pflicht des Unternehmers zur Rücksichtnahme auf die Belange des

    Diese Ausführungen sind rechtlich nicht zu beanstanden; sie entsprechen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 161; BGH in NJW 1959, 1964).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in der bereits erwähnten Entscheidung BGHZ 26, 161 unter Hinweis auf den § 86 a Abs. 2 HGB ausgesprochen, der Unternehmer habe auf die schutzwürdigen Belange des Handelsvertreters Rücksicht zu nehmen und müsse diesen über eine ihm nachteilige erhebliche Verringerung der Liefermöglichkeiten unterrichten.

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 189/57

    - Fahrräder, Krafträder und Nähmaschinen -, Dispositionsfreiheit des U (VHV),

    Die in BGHZ 26, 161 für die kaufmännische Entschließungsfreiheit des Unternehmers gegenüber einem Handelsvertreter ausgesprochenen Rechtssätze gelten grundsätzlich auch im Verhältnis zu einem "Generalvertreter" als Eigenhändler, soweit sich nicht eine stärkere Bindung des Unternehmers aus einzelnen Geschäften (z.B. auch aus Sukzessivlieferungskäufen) ergibt oder etwa im Generalvertretungsvertrag selbst geregelt ist.

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Handelsvertreter seinen Unternehmer in Anspruch nehmen kann, wenn durch Lieferung mangelhafter Waren an die vom Handelsvertreter geworbene Kundschaft der Handelsvertreter Schaden erleidet, weil seine Kunden im Hinblick auf die schlechte Beschaffenheit der ihnen früher gelieferten Waren eine weitere Tätigkeit des Handelsvertreters zurückweisen, hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 26, 161, 163 dahin beantwortet, daß grundsätzlich dem Handelsvertreter ein Anspruch auf Ersatz des Einnahmenausfalles, der ihm durch schlechte Geschäftsführung des Unternehmers entstanden sein mag, nicht zuzubilligen ist.

    Ebenso, wie die Rechtsprechung es für das Vertragsverhältnis des Handelsvertreters angenommen hat (BGHZ 26, 161, 165), müssen vernünftige und einleuchtende Gründe vorliegen, wenn der Lieferant den Eigenhändler durch Ablehnung eines ihm angetragenen Kaufabschlusses um seinen Gewinn bringen will.

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 134/96

    Schadensersatzansprüche des Franchisenehmers wegen Schockwerbung; Wirksamkeit

    Gleichwohl darf er dabei den Interessen des Handelsvertreters nicht willkürlich ohne vertretbaren Grund zuwiderhandeln (BGHZ 26, 161, 164 ff; Urteile vom 29. Juni 1959 - II ZR 99/58 = NJW 1959, 1964; vom 17. Oktober 1960 - VII ZR 216/59 = BB 1960, 1221 unter 5; BGHZ 49, 39, 42; 58, 140, 154; Urteile vom 30. Januar 1986 - I ZR 185/83 = NJW 1986, 1931 unter II B 3 und vom 6. Mai 1993 - I ZR 84/91 = WM 1993, 1725 unter II 2).
  • BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65

    Würdigung des Sachvortrages aus Anlaß der Anhörung einer Partei

    Der Schaden der Beklagten bestünde in diesem Falle nicht in dem entgangenen Gewinn aus nicht zustandegekommenen Geschäften (BGHZ 26, 161), sondern allein darin, daß sie im Vertrauen auf die Eignung der Flugzeuge zum Sprühen die Vertretung der Klägerin (ob als Handelsvertreter oder Eigenhändler, kann dahingestellt bleiben) übernommen und dadurch erhebliche Aufwendungen gemacht hat.
  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZR 244/04

    Pflichten des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter;

    Dieser hat in einem ganz ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass ein Handelsvertreter seinen Unternehmer grundsätzlich nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann, wenn durch Lieferung mangelhafter Ware an die vom Handelsvertreter geworbene Kundschaft der Handelsvertreter dadurch Schaden erleidet, dass die Kunden im Hinblick auf diese früheren Schlechtlieferungen eine weitere Tätigkeit des Handelsvertreters, sei es für denselben, sei es für einen anderen Unternehmer, zurückweisen (BGHZ 26, 161, 163 ff.).
  • OLG München, 29.07.2010 - 23 U 4893/09

    Selbstständiger Handelsvertreter: Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung

    Des Weiteren folgt aus § 86 a Abs. 1 HGB und dem Handelsvertretervertrag selbst die Pflicht des Unternehmers, die Arbeit des Handelsvertreters zu unterstützen und auf seine schutzwürdigen Belange Rücksicht zu nehmen (BGHZ 26, 161, 164; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 86 a Rn. 15).
  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 145/67

    Auslegung einer Vertragsklausel als Lieferverpflichtung - Rechtsfolgen einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (NJW 1958, 1138, BGHZ 26, 161) gebot es aber Treu und Glauben, daß sie Bestellungen der Beklagten zu 1 nur ablehnte, wenn sie dafür vernünftige und einleuchtende, auf die Interessen ihrer Eigenhändlerin Rücksicht nehmende Gründe hatte.

    Danach hat allerdings (vgl. BGHZ 26, 161; NJW 1958, 1138; 1959, 1964; 1968, 394) [BGH 29.11.1967 - VIII ZR 101/65] der Eigenhändler (ebenso wie der Handelsvertreter) grundsätzlich keinen Einfluß auf die kaufmännische Entschließungsfreiheit des Lieferanten.

  • BGH, 10.04.1969 - VI ZR 189/66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung - Anforderungen an

    Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit beiden Parteien auf Grund der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs BGHZ 26, 161 (NJW 1958, 219) davon aus, daß der Unternehmer dem Handelsvertreter schadensersatzpflichtig ist, wenn er diesen willkürlich ohne irgendeinen vertretbaren Grund durch Lieferung schlechter Ware an die Kunden geschädigt hat.

    Eine Täuschung des Handelsvertreters durch den Unternehmer wird im allgemeinen als willkürliches, auf keinem vertretbaren Grund beruhendes Verhalten im Sinne der Entscheidung BGHZ 26, 161 anzusehen sein.

  • BGH, 27.01.1972 - VII ZR 300/69

    Rechte des Handelsvertreters bei vom Unternehmer zu vertretende Ausführung des

  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 191/67

    Rechte des Handelsvertreters bei unberechtigter Kündigung des Vertrages durch den

  • BGH, 15.12.1967 - KZR 6/66

    Bestimmung des zuständigen Revisionsgerichts in Kartellsachen - Vertrieb von

  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 99/58

    - Torpedo-Werke -, Fahrräder und Mopeds, AA des HV, Einstellung der Herstellung

  • BGH, 21.12.1964 - VII ZR 31/63

    Ansprüche eines Handelsvertreters - Pflicht eines Unternehmers zum Festhalten an

  • OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 25 U 187/95
  • OLG Nürnberg, 08.12.2010 - 12 U 1242/10
  • OLG Bremen, 05.02.1992 - 2 W 70/91

    Einstufung eines angefochtenen Urteils als Kostenentscheidung aufgrund eines

  • BGH, 20.02.1964 - VII ZR 164/62

    - Fuldamobil-Fahrzeuge -, stillschweigende Rechtswahl,

  • BGH, 14.03.1960 - II ZR 79/58

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Ersatz der ihm entgangenen Provision und auf

  • BGH, 10.10.1960 - II ZR 253/58

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensverstoßes - Anspruch auf

  • OLG Köln, 30.03.1995 - 18 U 136/94
  • BGH, 27.10.1966 - VII ZR 158/64

    Vertretung gleicher Waren für die Konkurrenzfirma eines Handelsvertreters -

  • BGH, 26.09.1960 - VII ZR 227/59

    Geschäft, Rahmenabkommen, Vereitelung des Eintritts einer Bedingung,

  • LG Heidelberg, 03.12.2010 - 11 O 93/09

    Ein Finanzdienstleistungsunternehmen kann von einem für ihn tätigen

  • BGH, 10.06.1968 - VII ZR 49/66

    Zahlung von Provisionen - Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung -

  • LG Stuttgart, 23.07.2012 - 37 O 33/10

    - Theolia -, internationale Zuständigkeit, Rechtswahl, Umstellung Klageanträge,

  • BGH, 07.10.1968 - VII ZR 21/66

    Klage gegen einen Handelsvertreter auf Schadensersatz - Verminderung des zur

  • BGH, 05.05.1969 - VII ZR 154/66

    Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens -

  • BGH, 11.07.1968 - VII ZR 58/66

    Forderung von Rückzahlungen eines Provisionszuschusses - Zustandekommen eines

  • BGH, 06.10.1960 - VII ZR 143/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.06.1960 - II ZR 94/58

    Ansprüche eines Handelsvertreters aus Provisionsvertrag - Lieferung von Fliesen

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